Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination und stellt eine Identifikation für ein Wertpapier dar, das an der Börse gehandelt wird. Der Aufbau der ISIN wird in der ISO 6166 beschrieben.
Im Zuge der internationalen Harmonisierung der Finanzmärkte wurde im Januar 2000 die Entscheidung getroffen, auch in Deutschland den ISIN-Standard verbindlich einzuführen.
Gehandelte Wertpapiere, die mit einer ISIN versehen werden, können Aktien, Fonds, Schuldverschreibungen (bzw. Anleihe), Optionen oder Futures sein. Nur fungible Wertpapiere bekommen eine ISIN. Nicht alle an der Börse gehandelten Produkte bekommen eine ISIN, z. B. werden für Warentermingeschäfte andere Produkt-Identifikationen verwendet.
Die ISIN identifiziert ein Wertpapier eindeutig, aber nicht den Handel mit einem Wertpapier. Zum Beispiel werden Aktien der Bayer AG (ISIN DE000BAY0017) an fünfzehn verschiedenen Börsenplätzen (elektronischer Handel und Parketthandel) in vier verschiedenen Währungen gehandelt. Durch Kombination von Market Identifier Code (MIC) gemäß ISO 10383 und ISIN wird diese Handelseindeutigkeit aber erreicht.
Die ISINs werden nach und nach weltweit eingeführt. Zur Zeit haben sie viele Staaten als eine weitere Möglichkeit zur Identifikation von Wertpapieren eingeführt. Nur wenige dieser Staaten haben sie bisher zur vorrangigen Identifikation erklärt. In Deutschland ist die Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG offiziell für die Vergabe der ISINs zuständig.
Die Prüfung des ISO 6166-Standards wird von der Association of National Numbering Agencies (ANNA) durchgeführt. Sie ist der Zusammenschluss aller nationalen Behörden für die Vergabe von Wertpapierkennnummern.
Der Aufbau der ISIN ist gemäß ISO 6166 so festgelegt: zwei Buchstaben als Ländercode, die neunstellige alphanumerische NSIN (National Securities Identifying Number) und eine Prüfziffer. Der Ländercode ist der ALPHA-2-Code der ISO 3166-1 des Landes, das die ISIN für ein Wertpapier herausgegeben hat. Dieses kann sich durchaus vom Heimatland des Wertpapieremittenten unterscheiden. Eine Besonderheit stellt das länderunabhängige Kürzel “XS” dar, welches für internationale Wertpapiere genutzt wird, die bei Clearstream oder Euroclear verwahrt werden. Mittlerweile gibt es auch “EU”-ISINs für Indix-Wertpapiere (z.B.: EU000A0T74M4).
Die ISIN wird von der jeweiligen nationalen Organisation herausgegeben (National numbering agency, NNA). Im deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere bisher über eine sechsstellige WKN (Wertpapierkennnummer) klassifiziert. Diese wurde am 22. April 2003 durch die ISIN ersetzt, was jedoch nicht bedeutet, dass die WKN damit abgeschafft wurde. Die WKN wird parallel zur ISIN immer noch von vielen Systemen zur Identifizierung der in Deutschland emittierten Wertpapiere verwendet.
Für Papiere, die nicht börsennotiert sind, können Banken zum Zwecke der Abbildung in deren IT-Systemen interne ISINs definieren. Diese beginnen mit dem Pseudo-Länderschlüssel “XF” und dürfen nicht im Interbanken-Verkehr (incl. Clearer, Börsen etc.) verwendet werden. Da sie ausschließlich intern genutzt werden, sind sie nicht eindeutig, d.h. unterschiedliche Banken können die gleiche XF-ISIN für unterschiedliche Wertpapiere verwenden.